Machen Bürgerstiftungen das Stiften bürgernäher, besser und bezahlbar?

von Stefan Nährlich, Bernadette Hellmann und Jonas Rugenstein

Stiftungen binden Vermögen, das sich bei seinem Verbrauch gesellschaftlich nützlicher einsetzen ließe. So lautet ein alter Vorwurf, der auch jüngst wieder vermehrt erhoben wird. Was auf den ersten Blick plausibel erscheint, erweist sich bei genauerem Hinsehen als voreilig, und zwar insbesondere dann, wenn man die Bürgerstiftungen in den Blick nimmt. Wir wollen in der Folge zeigen, dass die Bürgerstiftungen eine moderne Form des Stiftens sind und dass sie philanthropisches Engagement nicht nur bürgernäher, sondern auch besser und bezahlbar machen.

Dabei stützen wir uns auf die Daten, die wir im Report Bürgerstiftung 2025 erhoben haben. Sie erlauben eine faktenbasierte und plausibilitätsgestützte Bewertung der Entwicklung der Bürgerstiftungen in Deutschland. Denn der Report basiert auf einer Vollerhebung der wichtigsten Finanzkennzahlen der Bürgerstiftungen für die Jahre 2023 und 2024. Die Teilnahmequote lag bei 73 Prozent. Die Stiftung Aktive Bürgerschaft führt den Report Bürgerstiftungen seit 2005 durch und befragt jeweils alle Bürgerstiftungen, deren Satzungen den „10 Merkmalen einer Bürgerstiftung“ des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen entsprechen.

I. Report Bürgerstiftungen: 435 Bürgerstiftungen, 400.000 Engagierte, 1 Milliarde Euro

Aktuell gibt es 435 dieser Mitmach-Stiftungen. Seit 1996 haben sie über 1 Milliarde Euro für das Gemeinwohl mobilisiert; zusammengesetzt aus 684 Millionen Euro Stiftungskapital, 264 Millionen Euro Spendeneinnahmen und über 52 Millionen Euro weiteren eingeworbenen Fördermitteln. Zudem beheimaten sie weitere Unterstiftungen: 1.001 Stiftungsfonds und Treuhandstiftungen wurden bisher unter dem Dach der Bürgerstiftungen errichtet; 110 Stiftungsfonds kamen in den letzten zwei Jahren hinzu. Insgesamt engagierten sich rund 400.000 Menschen als Stiftende, Spendende oder Ehrenamtliche bei den Bürgerstiftungen.

Seit Gründung der ersten beiden Bürgerstiftungen in Gütersloh und Hannover 1996 und 1997 haben sich die Bürgerstiftungen in vielen Bundesländern zu einer fast flächendeckenden Infrastruktur des lokalen Engagements entwickelt. Das Stiftungskapital wächst stetig, zuletzt um über 130 Millionen Euro in zwei Jahren. Auch die Fördertätigkeit erreichte 2024 mit 33 Millionen Euro einen neuen Höchststand. Damit wurden kumuliert bereits 338 Millionen Euro für lokale Projekte ausgeschüttet. Die meisten Bürgerstiftungen gibt es nach wie vor in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen. In Ostdeutschland gibt es weniger Bürgerstiftungen, doch prozentual gesehen leben ebenso viele Menschen in ihren Einzugsgebieten und können sich engagieren. Nur im Saarland gibt es noch immer keine Bürgerstiftung.

Das größte Wachstum verzeichnen diejenigen Bürgerstiftungen, die zweckgebundene Formen der Zustiftung anbieten, wie Treuhandstiftungen oder Stiftungsfonds. Ihnen werden jedes Jahr die meisten Mittel zugestiftet und auch gespendet. Im letzten Jahr waren dies 85 Prozent der Zustiftungen und 74 Prozent der Spenden. Inzwischen verwalten Bürgerstiftungen mehr Stiftungsfonds als Treuhandstiftungen und in den Stiftungsfonds liegt auch mehr Stiftungskapital.

Die Daten des „Report Bürgerstiftungen“ zeigen, dass rund 80 Prozent des Kapitals der Bürgerstiftungen in Deutschland nach deren Gründung im Laufe der Jahre hinzugestiftet wurde. Dies ist ein Indikator für das Vertrauen in die Bürgerstiftungen und deren gute Reputation. Zweckgebundene Zustiftungen sind der Motor für das Wachstum der Bürgerstiftungen. Immer mehr Privatpersonen und Institutionen stiften unter dem Dach einer Bürgerstiftung. Besonders nachgefragt sind die Stiftungsfonds, also Zustiftungen in das Grundstockkapital der Bürgerstiftung, die Personen, Unternehmen oder Institutionen mit ihrem Namen und einem bestimmten Zweck verbinden können.

II. Ist Stiften bürgernaher, besser und bezahlbar durch Bürgerstiftungen?

Die Daten des „Report Bürgerstiftungen“ zeigen, dass fast in jedem Jahr deutlich mehr Mittel an Bürgerstiftungen gestiftet als gespendet werden. Der Wunsch vieler Menschen, Bleibendes zu hinterlassen und dauerhaft ideelle Anliegen zu fördern, ist ungebrochen. Die Bürgerstiftungen bieten durch zweckgebundene Zustiftungen wie Stiftungsfonds und Treuhandstiftungen einfache Möglichkeiten, eine eigene Stiftung zu gründen. Aus unserer Sicht bieten sie gegenüber anderen Optionen, insbesondere gegenüber der Gründung einer rechtsfähigen Stiftung, mehrere Vorteile.

Unter den rechtsfähigen Stiftungen überwiegt die von einer Person oder einem Ehepaar gegründete klassische Stiftung, die in der Regel einmal mit Kapital ausgestattet wird. Ihre Gründung bzw. Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht setzt finanzielle Mittel von üblicherweise mehr als 100.000 Euro voraus. Die weitaus meisten Stiftungen in Deutschland, nach der Statistik des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen etwa 80 Prozent, verfügen über ein Stiftungskapital von weniger als 1 Million Euro. Da nur die Erträge in die Zwecke fließen dürfen, limitiert dies ihre Handlungsmöglichkeiten. Oft kommen erschwerend Nachfolgeprobleme und mangelnde Flexibilität durch enge Satzungszwecke hinzu. Diese Faktoren machen es vielen Stiftungen schwer, ihre ideellen Anliegen dauerhaft aus eigener Kraft weiter zu verfolgen. In der Fachdiskussion spricht man von „notleidenden Stiftungen“. Die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung stellt daher eine vergleichsweise hohe finanzielle Hürde für die meisten Menschen dar. Da nur die Erträge aus dem Stiftungskapital für die Zweckverfolgung verwendet werden dürfen, ist zugleich die finanzielle Hürde für die wirkungsvolle Arbeitsfähigkeit solcher Stiftungen noch höher.

Insofern erscheint die mancherorts vorgebrachte Kritik am Stiftungsmodell, dass hier viel Vermögen gebildet und gebunden wird, dass bei seinem Verbrauch gesellschaftlich nützlicher eingesetzt werden könnte, auf den ersten Blick durchaus plausibel. Diese Position lässt jedoch mindestens zwei Dinge außer Acht. Erstens gibt es nach unserer Auffassung keine schwerwiegenden Gründe, an der sogenannten Konsumentensouveränität zu zweifeln, also grundsätzlich davon auszugehen, dass Stiftende etwas täten, was sie nicht tun wollten. Wer etwas Bleibendes hinterlassen will, nimmt bewusst in Kauf, dass die eingesetzten Mittel nicht verbraucht werden. Zweitens vernachlässigen Kritiker am Stiftungsmodell, dass der Stiftungssektor selbst in der Lage ist, institutionelle Innovationen hervorzubringen und Stiftungsinteressierten differenzierte Angebote zu machen. Die aus unserer Sicht größte Innovation ist die Bürgerstiftung. Die plakative Formulierung und These „bürgernäher, besser und bezahlbar“ wollen wir nachfolgend näher ausführen und mit Argumenten und Fakten untermauern.

1. Bürgerstiftungen machen das Stiften bürgernäher durch

  • niedrigschwelligen Zugang: Bürgerstiftungen werden von zahlreichen Stifterinnen und Stiftern gemeinsam getragen. Sie agieren unabhängig von Einzelinteressen und ermöglichen durch geringe Zustiftungsbeträge von oft 500 oder 1000 Euro sowie noch niedrigere Beiträge für die Mitgliedschaft in ihren Freundeskreisen breiten Bevölkerungsschichten die Möglichkeit des Stiftens. Verdichtet wird dies im Begriff der Mitmach-Stiftung. Ungefähr 50 Prozent der Bevölkerung in Deutschland leben bereits im Einzugsbereich einer der 435 Bürgerstiftungen und könnten diese Möglichkeiten nutzen.
  • schlüssige Austauschbeziehungen: Bürgerstiftungen zeichnen sich durch kontinuierlichen Vermögensaufbau aus, außerdem werben sie aktiv Spenden ein. Beides führt dazu, dass Bürgerstiftungen sich in ihrer Arbeit an den Anliegen der Menschen vor Ort ausrichten und sich an Bedarfen und Bedürfnissen weitgehend orientieren müssen. Es erscheint uns plausibel, dass ein kontinuierlicher Ressourcenzufluss nur durch eine grundsätzliche Zustimmung der lokalen Bevölkerung zur Arbeit der Bürgerstiftung zu erreichen ist. Für eine Vielzahl von Interessen und Bedürfnissen relevant sein zu können, ist den Bürgerstiftungen durch ihre konstitutiv breiten Stiftungszwecke möglich.
  • partizipative Elemente: Durch ihre Selbstverpflichtung zur Transparenz und ihre partizipativen Elemente in der Organisationsstruktur wie Stiftungsrat, Stifterforum, Beiräte oder Freundeskreise integrieren Bürgerstiftungen vereinsähnliche Elemente in die Stiftung. Bürgerschaftliches Engagement gilt als Hoffnungsträger gegen gesellschaftliche Spaltungstendenzen und nachlassendes soziales Miteinander. Viele Bürgerstiftungen engagieren sich nicht nur für, sondern mit ihren Zielgruppen und streben danach, in ihrer Arbeit und Struktur noch mehr der gesellschaftlichen Vielfalt zu entsprechen.
  • Nähe und Vertrauen: Die Arbeit von Bürgerstiftungen spielt sich größtenteils in einem überschaubaren lokalen Bereich ab. Handelnde Personen, Projekte und Themen der Bürgerstiftungen sind oft einer Vielzahl von Menschen bekannt und weisen eine persönliche Nähe sowie Nähe zur eigenen Lebenswirklichkeit auf. Bürgerstiftungen punkten über das einzelnen Personen in einer Bürgerstiftung entgegengebrachte Vertrauen hinaus auch durch institutionalisiertes Vertrauen. Dies lässt sich verallgemeinert als guter Ruf der Institution Bürgerstiftung beschreiben. Unterstützt wird dies durch verschiedene Transparenzmaßnahmen der Bürgerstiftungen, die diese freiwillig eingehen.

2. Bürgerstiftungen machen das Stiften besser durch

  • zielgerichtete Allokation: Bürgerschaftliches Engagement ist zunehmend zu einem unverzichtbaren Teil der kommunalen Daseinsvorsorge geworden. Entsprechend relevanter ist die bestmögliche Nutzung der „Ressource Ehrenamt“ geworden. Durch die breiten Stiftungszwecke und entsprechenden Förderungen einerseits und die vielfältigen Angebote, zu stiften, spenden und engagieren andererseits, sind Bürgerstiftungen Anlaufstellen für gemeinnützige Organisationen und Engagementwillige und tragen durch ihre Kontakte, Erfahrungen und Kompetenzen zu einer zielgerichteten Allokation von privaten Ressourcen für das Gemeinwohl bei.
  • Bündelung der Kräfte: Gemeinnützige Organisationen beklagen vielfach fehlende Engagierte insbesondere für Gremien und Organe sowie eine steigende Belastung der vorhandenen Gremienmitglieder durch eine Zunahme von Verwaltungsaufgaben. Bürgerstiftungen bieten rechtliche und organisatorische Andockmöglichkeiten für Engagementprojekte und reduzieren sowohl den Verwaltungsaufwand als auch die Anzahl der zu besetzenden Positionen in Organen. Zugleich bieten Bürgerstiftungen über zweckgebundene Zustiftungen in Form von Stiftungsfonds und Treuhandstiftungen einfache Möglichkeiten für Stiftungen unter ihrem Dach.
  • hohe Anpassungsfähigkeit: Ein wesentlicher Nachteil klassischer Stiftungen ist ihre oft enge Zweckbindung und ihr irgendwann nicht mehr zeitgemäß umsetzbarer Stifterwille. In den USA waren diese „dead hands of the past“ vor über 100 Jahren der Anlass zur Entwicklung und Gründung der Community Foundations, dem Vorbild der deutschen Bürgerstiftungen. Sie verbindet die Vielzahl der Stiftungszwecke, die ihrem Handeln eine stete Anpassung an gesellschaftlichen Wandel ermöglicht. Die Regelungen der unter ihrem Dach errichteten Stiftungsfonds und Treuhandstiftungen lassen sich auch nach Gründung noch flexibel anpassen.
  • höheren Outcome: Je mehr das auf weitere Zustiftungen angelegte Vermögen der Bürgerstiftungen wächst, desto höhere Erträge bzw. bessere Konditionen können bei der Kapitalanlage erzielt werden. Darüber hinaus können Bürgerstiftungen neben den Erträgen aus der Anlage des Stiftungskapitals bzw. den Einnahmen aus Immobilienvermögen oft auch Spendeneinnahmen, Fördermittel der öffentlichen Hand oder anderer Stiftungen sowie ehrenamtliches Engagement für die Durchführung ihrer Förderprojekte oder Fördermaßnahmen einsetzen. Schließlich verbessert der Einsatz eigener Mittel auch die Realisierung eigener Fördervorhaben in der Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren.

3. Bürgerstiftungen machen das Stiften bezahlbar durch

  • geringe Errichtungskosten: Wer eine rechtsfähige Stiftung gründen will, steht vor oft komplexen und langwierigen Aufgaben: Die Satzung entwerfen und durch die Stiftungsaufsicht anerkennen lassen, Gemeinnützigkeit vom Finanzamt erteilen lassen, Antworten auf alle offenen gemeinnützigkeits- und steuerrechtlichen Fragen finden, Anlageentscheidungen treffen. Das kostet Zeit, zumal wenn man sich in diese Themen selbst einarbeitet, oder Geld, wenn man sich dabei unterstützen lässt. Bürgerstiftungen ermöglichen dagegen über Stiftungsfonds auch die kurzfristige Realisierung von Stiftungsvorhaben. Dabei unterscheiden sich die steuerlichen Vorteile eines Stiftungsfonds nicht von denen einer rechtsfähigen Stiftung. Da Bürgerstiftungen von ehrenamtlichem Engagement getragen werden und es fördern, fallen Kosten für die Errichtung eines Stiftungsfonds meist nicht an.
  • geringe Verwaltungskosten: Nach der Gründung einer rechtsfähigen Stiftung nimmt der Aufwand für deren Verwaltung und die damit verbundenen regulatorischen Erfüllungspflichten wie Registereinträge weiter zu. Hinzu kommt Aufwand für die Buchführung, die Vermögensanlage, für Förderprozesse usw. Bürgerstiftungen managen diese Aufgaben zentral für die Bürgerstiftung selbst sowie für die von ihr verwalteten Stiftungsfonds. Dadurch bleibt der Aufwand geringer als bei den Alternativen rechtsfähige Stiftung und Treuhandstiftung. Häufig verzichten Bürgerstiftungen bei der Verwaltung von Stiftungsfonds auf Gebühren, wenn die Erträge den Programmen oder Projekten der Bürgerstiftung zugutekommen.

Zusammenfassend sind wir der Überzeugung, dass die jetzt 435 Bürgerstiftungen in Deutschland DIE moderne Form des Stiftens sind. Als lokale Mitmach-Stiftungen bündeln sie Engagement, Spenden und Zustiftungen. Sie koordinieren vielfältige lokale Akteure, senken Such- und Transaktionskosten, schaffen Standardprozesse und vertrauensbasierte Schnittstellen zwischen Gebern und Fördermittelsuchenden. Damit bieten sie für stiftungsinteressierte Personen und Organisationen viele Vorteile.

Gegenüber digitalen Stiftungsplattformen können die lokal verankerten Bürgerstiftungen zusätzlich mit institutionalisiertem Vertrauen vor Ort punkten. Ihre Stärken sind die persönliche Nähe, der Bezug zu den Bedarfen und Akteuren, die Reputation der Gremien und Partner und die Einbettung in lokale Netzwerke. Wer heute wirksam, ortsnah und zugleich effizient stiften will, findet im Stiftungsfonds unter dem Dach einer Bürgerstiftung ein zukunftsfähiges Instrument.

Damit Stiftungsfonds künftig zum Standardangebot aller Bürgerstiftungen in Deutschland gehören, unterstützt die Stiftung Aktive Bürgerschaft sie mit Weiterbildungen und Praxishilfen. Zu den Angeboten

Dr. Stefan Nährlich ist Geschäftsführer und Mitglied des Vorstands der Stiftung Aktive Bürgerschaft.

Bernadette Hellmann ist stellvertretende Geschäftsführerin der Stiftung Aktive Bürgerschaft, Geschäftsbereich Bürgerstiftungen und Förderpartnerschaften.

Jonas Rugenstein war bis Ende 2025 stellvertretender Programm-Leiter Bürgerstiftungen bei der Stiftung Aktive Bürgerschaft.

Fotos: Werner Kissel / Stiftung Aktive Bürgerschaft

 

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