Der Bund ist an mindestens 104 öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Stiftungen als Mitstifter, durch Zuwendungen in den Kapitalstock oder durch eine institutionelle Förderung beteiligt. Dies antwortete die Bundesregierung am 2. Dezember 2019 (Drucksache 19/14009) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Die AfD wollte von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang wissen, wie es um die Wirtschaftlichkeit der Stiftungsbeteiligungen stehe. Ob eine formelle Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen wurde, konnte die Bundesregierung nicht beantworten. Die erwirtschafteten Renditen aus dem Stiftungskapital lagen nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2016 zwischen 0,7 Prozent und 4,81 Prozent, im Jahr 2017 zwischen rund 0,5 Prozent und 5,56 Prozent und im Jahr 2018 zwischen -3,25 Prozent und 4,25 Prozent. Angaben über die Höhe des Stiftungsvermögens konnte die Bundesregierung nicht machen.
Im Jahr 2012 hatte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke angegeben, dass es wohl 56 Stiftungen des Bundes beziehungsweise mit Bundesbeteiligung in Deutschland gebe. (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 125, Juli 2012). Die Linksfraktion hatte sich seinerzeit nach den öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Stiftungen erkundigt, an denen der Bund als Stifter oder Mitstifter beteiligt ist. Die AfD-Faktion bezog in ihre Anfrage explizit auch diejenigen Stiftungen ein, deren laufender Haushalt vom Bund gefördert wird.
Mehr Stiftungen mit Bundesbeteiligung
Ausgabe 207 Januar 2020, Recht & Politik