Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben sich auf ein Rahmenkonzept für eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“(GmgV) verständigt.
Zu den wichtigsten Merkmalen zählt ein Gewinnausschüttungsverbot, auch das Vermögen selbst soll weder direkt noch indirekt an Mitglieder oder Dritte ausgezahlt werden können. Die Vermögensbindung soll unabänderlich sein und auch nicht durch Satzungsänderung oder Umwandlung aufgehoben werden können. Die Mitgliedschaft in der GmgV soll persönlich, also weder frei übertragbar noch vererbbar sein. Eine Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich nach dem Prinzip „ein Mitglied – eine Stimme“. Bei Liquidation der Gesellschaft soll das verbleibende Vermögen an eine andere GmgV oder an den Fiskus fallen.
Die Ministerien stellten das Konzept am 4. März 2026 vor. Eingeführt werden soll die Rechtsform, um unternehmerische Entscheidungen stärker auf den langfristigen Bestand des Unternehmens auszurichten und die Nachfolge in Familienunternehmen zu erleichtern (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 222 Mai 2021). Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien vereinbart, eine entsprechende eigenständige Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ einführen. Nach dem jetzt vorliegenden Rahmenkonzept ist der nächste Schritt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung.