Kommentar: Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts?

Das hessische Gerichtsurteil erachtet die politische Betätigung der Nichtregierungsorganisation Attac als tolerabel, wenn es um die Gemeinnützigkeit geht. Das ist schön für Attac. Aber wäre es nicht sinnvoll, politisches Handeln selbst als gemeinnützig zu erachten? Diese Frage richtet unser Kommentator Dr. Rudolf Speth, Politikwissenschaftler und Privatdozent an der Freien Universität Berlin, nicht an die Justiz, sondern an die Politik. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen können die Demokratie bereichern. Je mehr Menschen sich an politischen Prozessen beteiligen, desto besser, meint er – und warnt zugleich davor, Gemeinnützigkeit mit Gemeinwohl zu verwechseln.

Ausgabe 173 November-Dezember 2016, Recht & Politik
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