Waren auspacken, sortieren, bepreisen und später die Erlöse an Bedürftige spenden: Ein Basar, ob Kindersachen oder Adventsartikel, macht viel Arbeit und viel Freude. Damit ist bald Schluss – aber nicht wegen neuer Verfahren zur Arbeitsersparnis, sondern wegen des geänderten Umsatzsteuerrechts, das nach zweimaligem Aufschub zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, berichtete am 13. Oktober 2023 der Münchner Merkur. Dann müssen auch Einnahmen aus Kirchenveranstaltungen mit 19 Prozent besteuert werden, und zwar jene aus dem Kalenderjahr 2024, für die 2025 die Steuer erklärt wird. Maßgeblich für die Zahlungen ist dabei nicht der Gewinn, sondern der Umsatz: „Diese Umsatzsteuer wäre jedoch höher als der Erlös, es bliebe also ein Minus“ – und deshalb kann der Basar nicht mehr stattfinden, erläuterte Bert Brosch, der Autor des Beitrags „Putzbrunner Kindersachenbasar ade: Steuerrecht verhindert Engagement“.
Münchner Merkur: Umsatzsteuer ruiniert Basare
, Ausgabe 249 Oktober 2023