Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber Neuerungen für gemeinnützige Vereine und Stiftungen beschlossen. Unter anderem wurden der Katalog der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung (AO) erweitert und die Kooperation zwischen gemeinnützigen Organisationen erleichtert (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 218 Januar 2021). Wie diese neuen Regelungen in der Anwendungspraxis umzusetzen sind, führt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 8. August 2021 in entsprechenden Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) aus.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2021-08-06-aenderung-des-anwendungserlasses-zur-abgabenordnung-AEAO.pdf https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2021-08-06-aenderung-des-anwendungserlasses-zur-abgabenordnung-AEAO.pdf?__blob=publicationFile&v=2