An Unternehmen, “die mit einem innovativen Geschäftsmodell ein gesellschaftliches Problem lösen wollen und dabei explizit auch das Gemeinwohl im Blick haben”, richtet sich das am 25.10.2011 in Berlin vorgestellte neue Förderprogramm der KfW-Bankengruppe. Die von Bund und Ländern getragene Förderbank möchte für das Programm mit weiteren Finanzierungspartnern wie Fonds, Business Angels oder Stiftungen zusammenarbeiten. Deren Engagement solle im Einzelfall bis zu einem Betrag von 200.000 Euro “in gleicher Höhe und zu gleichen Konditionen” ergänzt werden, heißt es in der Pressemitteilung der Bank. Ein Sprecher erklärte auf Nachfrage der Aktiven Bürgerschaft, dass sich faktisch nur Kapitalgesellschaften bewerben können, da die KfW ausschließlich Beteiligungskapital zur Verfügung stellt. Voraussetzung für eine Beteiligung der KfW ist, dass sich das Geschäftsmodell des Sozialunternehmens mittel- bis langfristig selbst trägt. Als Förderbank vergibt die KfW keine Spenden. Das Programm zur Förderung von Sozialunternehmen, das die KfW im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) entwickelt hat, startet am 01.01.2012. (> Presseschau)
Neues Förderprogramm für Sozialunternehmen
, Ausgabe 117 Oktober 2011, Recht & Politik