In der Schweiz müssen viele Vereine Steuern zahlen, weil sie nur dann befreit werden, wenn ihre Zwecke gemeinnützig, öffentlich oder Kultuszwecke sind. Ein ideeller Zweck wie Sport reicht nicht aus. Das soll sich nun ändern, schreibt Prof. Dr. Thomas Koller von der Universität Bern in npoR – Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen (Heft 2/2015). Künftig sollen juristische Personen auch bei der Verfolgung ideeller Zwecke von der Steuer befreit werden, wenn sie nicht mehr als 20.000 Franken Gewinn erzielen. Wie hilfreich diese Regelung sein wird, bleibe abzuwarten, meint Koller, die Regelung verkompliziere zunächst die Sache: “Ob ein Verein mit ideellem Zweck steuerbefreit ist, kann jedes Jahr erst nach Vorliegen der Buchhaltung festgestellt werden.”
npoR: Neues Vereinsrecht in der Schweiz
, Ausgabe 157 Juni 2015