Nordrhein-Westfalen übernimmt unter bestimmten Bedingungen die GEMA-Gebühren für die Veranstaltungen gemeinnütziger Organisationen ( bürgerAktiv berichtete). „Profitieren werden aber vor allem Vereine mit kleineren Veranstaltungen“, hieß es in der Neuß-Grevenbroicher Zeitung vom 20. Juli 2026. Der Grund sind die Voraussetzungen: Unter anderem müssen die Veranstaltungen eintrittsfrei sein und ihre Flächen dürfen 500 Quadratmeter nicht überschreiten. Ein Schützenfest fällt da raus, erfuhr der Autor des Beitrags „GEMA-Entlastung: Vereine sparen kaum“, Stefan Schneider, vom Bürgerschützenverein, als er sich in Dormagen umhörte. Doch auch wenn manche Vereine nur marginal profitieren, wurde die Regel von allen seinen Gesprächspartnern gelobt.
Neuß-Grevenbroicher Zeitung: GEMA-Entlastung wirkt vor allem bei kleinen Veranstaltungen
, Ausgabe 279 Juli 2026