Die EU-Kommission hat am 18. Februar Ungarn aufgefordert, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum ungarischen NGO-Gesetz umzusetzen und dem Land dafür eine Frist von zwei Monaten eingeräumt. Andernfalls könne die Kommission finanzielle Sanktionen beantragen.
In seinem Urteil vom 18. Juni 2020 hatte der Gerichtshof befunden, dass das ungarische Gesetz über Nichtregierungsorganisationen („Transparenzgesetz“) gegen die EU-Vorschriften zum freien Kapitalverkehr sowie gegen das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten und die Vereinsfreiheit verstößt. Das Gesetz bedrohe die Rolle der Zivilgesellschaft als unabhängiger Akteur in demokratischen Gesellschaften, indem es das Recht auf Vereinigungsfreiheit untergrabe, ein Klima des Misstrauens gegenüber NGOs schaffe und die Privatsphäre der Geber einschränke. Ungarn habe trotz „wiederholter, dringender Aufforderungen“ nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um dem Urteil nachzukommen.