NGOs kritisieren Gesetzentwurf „zur Bekämpfung des Rechtsextremismus“

Zahlreiche Vereine und Verbände haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ kritisiert, den diese am 19. Februar 2020 vorgelegt hat. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass die Täter – also die Verfasser von Morddrohungen, rassistischen Äußerungen und anderen Hassbotschaften –  strafrechtlich verfolgt und belangt werden. 

Dafür sieht es zahlreiche Änderungen bestehender Gesetze vor, etwa des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, des Telemediengesetzes und des Bundesmeldegesetzes. Facebook, Twitter und andere Anbieter sozialer Netzwerke sollen demnach strafbare Gewaltdrohungen, Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung und einige weitere Inhalte künftig ans Bundeskriminalamt melden müssen, wenn Nutzer sie auf solche Inhalte aufmerksam gemacht haben. Auch Passwörter müssen die Plattformanbieter unter Umständen an Strafverfolger oder Nachrichtendienste herausgeben, allerdings nur bei besonders schweren Straftaten oder „zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand des Bundes oder eines Landes“ und nur nach einem Richterbeschluss.

Doch vielen Organisationen gehen einige der vorgesehenen Maßnahmen zu weit oder sie werden als nicht zielführend bewertet. So sagt etwa Elisabeth Niekrenz von der Digital-NGO „Digitale Gesellschaft“: „Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen stellen sehr weitgehende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung dar“. Dabei sei die Wirksamkeit gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität „höchst zweifelhaft“.

www.bmjv.de/…
www.spiegel.de/…

 

Ausgabe 208 Februar 2020