Bevölkerungsschutz: Nicht alle Ehrenamtlichen werden freigestellt

Im Gegensatz zum Technisches Hilfswerk (THW) oder der Feuerwehr können Ehrenamtliche von Hilfsorganisationen wie dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) im Katastrophenfall nicht von der Arbeit freigestellt werden und haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Darauf wies ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch in einer Stellungnahme am 4. Dezember 2017 hin und forderte von der Politik ein Ende dieser Ungleichbehandlung. Eine Gleichstellung, so Bauch, wäre ein klares Signal an die Ehrenamtlichen, dass ihre Arbeit von der Politik gewürdigt und unterstützt würde.

, Ausgabe 184 November-Dezember 2017, Recht & Politik