Mehr als die Hälfte der knapp 700 Bürgerstiftungen in Deutschland erfüllen nicht die Kriterien, die der Bundesverband Deutscher Stiftungen (BDS) in den “Zehn Merkmalen einer Bürgerstiftung” festgelegt hat. Das hat die Untersuchung der Aktiven Bürgerschaft für den aktuellen Länderspiegel Bürgerstiftungen 2012 ergeben. Diese 363 Stiftungen, die der Bezeichnung Bürgerstiftung nicht gerecht werden, erlauben Bürgern, Unternehmen und Organisationen zwar zuzustiften, bieten ihnen jedoch keine Möglichkeit, über die Verwendung der Mittel selbstständig zu entscheiden. Die größte Gruppe der Nicht-Bürgerstiftungen (169) sind kommunale Bürgerstiftungen, in denen die Kommunalverwaltung die Geschicke der Bürgerstiftung bestimmt. In der zweitgrößten Gruppe (134) dominieren Einzelstifter oder Kirchengemeinden. Die meisten Nicht-Bürgerstiftungen gibt es in Bayern (107), gefolgt von Baden-Württemberg (88) und Hessen (23).
Nicht-Bürgerstiftungen: Keine echte Mitwirkung
, Ausgabe 128 Oktober 2012