Die Enquetekommission Ehrenamt des Niedersächsischen Landtags diskutiert weitergehende Regelungen wie den Ersatz von Auslagen für Kinderbetreuung oder für die Pflege von Angehörigen, wenn sich jemand im kommunalen Ehrenamt engagiert; außerdem Freistellungspflichten von Arbeitgebern, Angebote zum Konfliktmanagement zwischen Trägern kommunaler Mandate und der Verwaltung sowie Möglichkeiten für projektorientiertes Engagement. So soll die mangelnde Beteiligung von Frauen und jungen Menschen in kommunalen Ehrenämtern bekämpft werden, ist in dem Zwischenbericht zu lesen, den die Enquetekommission am 16. April 2021 vorlegte (Drucksache 18/9027).
Niedersachsen: Enquetekommission legt Zwischenbericht vor
Ausgabe 222 Mai 2021