Niedersachsen übernimmt GEMA-Gebühren für Vereine

Seit November 2024 übernimmt das Land Niedersachsen die GEMA-Gebühren für niedersächsische Vereine und mildtätige Organisationen, wenn diese auf Festen und Treffen urheberrechtlich geschützte Musik spielen. Das gab die Regierung am 29. Oktober 2024 bekannt. Die GEMA zieht die Gebühren für die Künstlerinnen und Künstler ein. Pro Verein können die Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen im Jahr übernommen werden. Das Land stellt 167.000 Euro für 2024 und bis zu 1 Million Euro für 2025 bereit. Ausgenommen von der Regelung sind Sportvereine, für die der Deutsche Olympische Sportbund mit der GEMA eine eigene Regelung getroffen hatte. Die niedersächsische Initiative reiht sich ein in ähnliche Regelungen von Bayern, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz.

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, Ausgabe 261 November 2024, Recht & Politik