npoR: Das Attac-Urteil und die Folgen

Bernd Heuermann, Richter am Bundesfinanzhof und Honorarprofessor an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg, schreibt in der Januar-Ausgabe von npoR über das Attac-Urteil und dessen Folgen:
„Wegen seiner in der Gesamtschau betrachteten politischen Aktivitäten liegt bei Attac wohl eine ‚allgemeine politische Tätigkeit‘ vor. Die fließende Grenze zwischen mit der Verfolgung eines konkreten Gemeinwohlzwecks verbundenen politischen Aussagen und allgemeinpolitischer Agitation ist … zulasten der Verfolgung konkreter Gemeinwohlziele überschritten.“

In dem ausführlichen Aufsatz geht es unter anderem um die Frage, wie eine – dem Gesetz nach nicht gemeinnützige – allgemeine politische Tätigkeit von einer – dem Gesetz nach gemeinnützigen – volksbildenden Tätigkeit abzugrenzen sei:
„Politische Bildung vollzieht sich in geistiger Offenheit. Sie ist nicht förderbar, wenn die Tätigkeit des Vereins darauf abzielt, die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen.“

www.rsw.beck.de/…

 

Ausgabe 207 Januar 2020