„npoR“: Keine Sorge wegen politischer Betätigung

Die juristischen Niederlagen des globalisierungskritischen Netzwerks Attac im Kampf gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit und die darum kreisenden politischen Debatten verunsichern viel Vereine und Non-Profit-Organisationen. Was ist nun erlaubt? Dr. Robert Schütz, Steuerberater bei Esche Schümann Commichau in Hamburg, versucht die Sorgen zu nehmen. Unter dem Titel „Politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen – Fürchtet euch nicht!“ schreibt er in Ausgabe 3/2021 der npoR – Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen: Bei genauerem Hinsehen eröffne der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung gemeinnützigen Organisationen einen „weitreichenden Handlungsspielraum für Maßnahmen zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung und der politischen Willensbildung“ im Zusammenhang mit ihren satzungsgemäßen Zwecken.

rsw.beck.de/zeitschriften/npor

Ausgabe 222 Mai 2021