„npoR“: Keine Sorge wegen politischer Betätigung

Die juristischen Niederlagen des globalisierungskritischen Netzwerks Attac im Kampf gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit und die darum kreisenden politischen Debatten verunsichern viel Vereine und Non-Profit-Organisationen. Was ist nun erlaubt? Dr. Robert Schütz, Steuerberater bei Esche Schümann Commichau in Hamburg, versucht die Sorgen zu nehmen. Unter dem Titel „Politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen – Fürchtet euch nicht!“ schreibt er in Ausgabe 3/2021 der npoR – Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen: Bei genauerem Hinsehen eröffne der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung gemeinnützigen Organisationen einen „weitreichenden Handlungsspielraum für Maßnahmen zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung und der politischen Willensbildung“ im Zusammenhang mit ihren satzungsgemäßen Zwecken.

rsw.beck.de/zeitschriften/npor

Ausgabe 222 Mai 2021
Stiftung Aktive Bürgerschaft
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.