Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass eine studentischen Steuerrechtsberatung – eine sogenannte Tax Law Clinic – nicht ins Vereinsregister eingetragen werden kann (BGH Beschl. v. 28.3.2023 – II ZB 11/22). Damit „konnte der BGH sich auf die wohl herrschende Auffassung in der Literatur stützen und zu dem Ergebnis kommen, dass der Betrieb einer Tax Law Clinic nach der geltenden einfachgesetzlichen Rechtslage unzulässig ist“, räumen Lukas Münch und Thomas Sendke von der Tax Law Clinic Cologne e.V.i.G. in einer Anmerkung in der Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen (npoR 2023 Heft 5) zwar ein. „Erheblichen Zweifel begegnet die Entscheidung aber insoweit, als sie die geltende Rechtslage auch verfassungsrechtlich für unbedenklich hält.“ Sie führen aus, es fehle ein sachlicher Grund für die rechtliche Differenzierung zwischen der Steuerrechtsberatung und anderen Rechtsberatungen. In einer Law Clinic leisten Jura-Studierende ehrenamtlich und unentgeltlich Rechtsberatung, in einer Tax Law Clinic geht es unter den gleichen Bedingungen um steuerliche Fragen.
npoR: Kritik an BGH-Urteil gegen Tax Law Clinic
, Ausgabe 248 September 2023