Der neue Anwendungserlass zur Abgabenordnung bietet für Dr. Christian Kirchhain einigen Anlass zu lobenden Ausführungen in der „npoR – Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen“. So begrüßte er etwa die Abschnitte zur Zweckidentität zwischen einer Geber- und einer Empfängerkörperschaft, die Erweiterungen in der Akzeptanz von Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen als Bestandteil von Förderung oder den Paradigmenwechsel, dass auch reine Holdings an der Spitze eines gemeinnützigen Konzerns gemeinnützig sein können. Handlungsbedarf für die weitere Überarbeitung – die er für den Herbst 2021 erwartet – sieht Kirchhain dagegen noch beim Rahmen politischer Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie bei der Präzisierung des Wettbewerbsbegriffs: Hier stehe aus, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs anzuwenden – „völlig unverständlich“ findet Kirchhain – und die Finanzverwaltung müsse klarstellen, „dass ein ‚Wettbewerb‘ nur vorliegt, wenn kommerzielle, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen aus der zu beurteilenden Tätigkeit bei realistischer Beurteilung eine Rendite erwarten können“. Der Beitrag erschien unter dem Titel „Der neue Anwendungserlass zur Abgabenordnung: viel Licht, ein großer Schatten“ in npoR Heft 5/2021. (Siehe auch Rubrik Politik.)
npoR: Licht und Schatten im Anwendungserlass zur Abgabenordnung
, Ausgabe 226 September 2021