npoR: Stiftungsrecht – Länderspielraum vor allem bei der Aufsicht

Nachdem auf Bundesebene am 1. Juli 2023 das neue, nun im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Stiftungsrecht in Kraft getreten ist, laufen in manchen Bundesländern noch die notwendigen Anpassungen. In der Zeitschrift für das Recht des Nonprofit Organisationen (npoR 2023 Heft 4) fragt Prof. Dr. Wilhelm-Albrecht Achilles, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Universität Göttingen: „Gestaltungsspielräume der Länder im vereinheitlichten Stiftungsrecht – Was müssen oder dürfen die Landesgesetzgeber (noch) regeln?“. Er stellt fest: Die Landesgesetzgeber seien „durch die Novellierung nicht gehindert, die Aufsicht mit dem überkommenen Instrumentarium wie bisher frei zu gestalten.“ Das betreffe beispielsweise Genehmigungsvorbehalte. Ihnen allerdings ziehe das die Grundrechtsträgerschaft der Stiftung Grenzen, sie dürften nicht zu kleinteilig formuliert sein, so Achilles, und bei Anforderungen an Rechnungslegung und Prüfung müsse der Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zum Erkenntnisgewinn stehen.

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, Ausgabe 246 Juli 2023