Seit August gilt die Umwandlung des Transparenzregisters in ein Vollregister und alle, auch die zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland, müssen sich in das Transparenzregister eintragen. Lisa Böttcher, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Ruhr-Universität Bochum, kritisiert diese Neuerung: Statt Daten aus anderen Registern aufzubereiten, um sie zu übernehmen – die Bundesregierung habe das aus zeitlichen Gründen abgelehnt – würden nun die Unternehmen und Organisationen mit den Eintragungen belastet, schreibt sie in der „Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen“ (npoR). Lediglich für Vereine seien noch Erleichterungen auf den Weg gebracht worden. Böttcher spricht von „unverhältnismäßiger Bürokratisierung“ speziell auch für Stiftungen und mahnt an: „Deshalb muss im Zuge der Einführung eines bundesweiten Stiftungsregisters im Jahre 2026 eine Erleichterung für Stiftungen gefunden werden (…).“ Andernfalls konterkariere man die Bemühungen um Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements und erschwere auch die Suche nach Nachwuchs für die Leitung von Stiftungen. Der Beitrag ist in Heft 6/2021 der npoR unter dem Titel „Abschreckung durch Transparenz“ erschienen.
npoR: Transparenzregister erzeugt unverhältnismäßige Bürokratie
, Ausgabe 228 November-Dezember 2021