„npoR” über Engagementstiftung: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht

In der aktuellen Ausgabe von „npoR – Zeitschrift für das Recht der Non-Profit-Organisationen“ analysiert Prof. Dr. Martin Schulte, Inhaber der Forschungsstelle zum Stiftungswesen und Stiftungsrecht an der TU Dresden, das Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (bürger Aktiv berichtete in Ausgabe 207 Januar 2020). Derzeit gebe es auf Landesebene und auf kommunaler Ebene sowie in den zivilgesellschaftlichen Organisationen bereits eine Vielzahl Engagement fördernder Strukturen und Netzwerke. „Mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt wurde dazu nun eine Parallelstruktur geschaffen, die als operativ handelnde Institution Aufgaben übernehmen soll, die bereits weitgehend von vorhandenen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Netzwerken beziehungsweise von Kommunen und Ländern wahrgenommen werden. Dadurch drohen Verdoppelungen, die sich negativ auf bestehende und bewährte Angebote auswirken könnten.“ Außerdem übt Schulte Kritik an der Zusammensetzung des Stiftungsrates: Von den 19 Mitgliedern sind neun Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts vorgesehen, von denen jeweils drei von den beteiligten Ministerien benannt werden. „Ein solcher Einfluss der drei Ministerien im Stiftungsrat kann die Stiftung zum verlängerten Arm der Politik machen und dadurch eine politische Instrumentalisierung von Engagementstrukturen begünstigen. Die Staatsstiftung könnte so dazu genutzt werden, politisch genehme Kräfte der Zivilgesellschaft zu alimentieren, kritische Akteure aber ins Abseits zu drängen.“

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, Ausgabe 216 Oktober 2020