Der Rechtsanwalt Dr. Almuth Werner vergleicht in der aktuellen Ausgabe (3/2020) der „Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen“, kurz „npoR“ zwei Entwürfe für die Stiftungsrechtsreform: Den „Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“, den die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ im Februar 2018 vorgelegt hat, und den „Professorenentwurf zur Stiftungsrechtsreform 2020“, den eine Gruppe von Professorinnen und Professoren, die das Stiftungs- und Vereinsrecht in Deutschland wissenschaftlich begleiten, im März 2020 als Antwort auf die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe veröffentlicht hat.
Werner schreibt über den „Diskussionsentwurf“, man suche darin vergeblich „nach echten Neugestaltungen des materiellen Stiftungsrechts jenseits einer Festschreibung der gefestigten Rechtspraxis“, es fehle ein mutiger Gestaltungswille. Als „besonders beklagenswerte Lücke“ falle das Fehlen eines Stiftungsregisters auf. Umso begrüßenswerter sei der Vorstoß des Professorenentwurfs 2020, der „eine umfassende Regelung der Inhalte und der Führung der Register vorlegt“.