npoR: Vermögenserhalt und Zweckerfüllung bei Stiftungen

Über die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Stiftungsrechts diskutieren der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Detlef Siebeck und der Jurist Jan Matthias Hesse in der Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen (npoR, Heft 6/2018). „Es wird deutlich, dass die Frage, wie die Stiftung ihre Zwecke erfüllen kann, hinter die Frage zurücktritt, wie die Stiftung ihr Vermögen erhalten kann“, lautet ihr Zwischenfazit zu den niedrigzinsbedingten Schwierigkeiten vieler Stiftungen. Sie kritisieren daher, es könne „die von der Arbeitsgruppe beabsichtigte Festschreibung eines bedingungslosen Vermögenserhalts dazu führen, dass der Stiftung die Erfüllung des Gebots des Art. 14 Abs. 2 S. 2 GG verboten wird. Das kann nicht Sinn und Zweck des Rechts der gemeinnützigen Stiftung sein.“ Stattdessen solle es einer Stiftung gestattet werden, Vermögen zur Förderung der Stiftungszwecke zu verbrauchen.
rsw.beck.de/zeitschriften/npor

Ausgabe 195 November-Dezember 2018
Stiftung Aktive Bürgerschaft
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