npoR: Virtuelle Teilnahme an Mitgliederversammlungen von Vereinen

Wenn Vereine ihre Mitgliederversammlungen hybrid durchführen wollen, also in einer Mischung aus Präsenz und Online-Teilnahme, sollten sie dies in ihrer Satzung regeln. Das rät Simon Schmaus, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht der Universität Erlangen-Nürnberg in seinem Beitrag „Die virtuelle Durchführung von und die virtuelle Teilnahme an Mitgliederversammlungen in Vereinen“ in der Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen (npoR, Ausgabe 3/2022). „Eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu gibt es nicht. Allerdings lassen sich aus dem vielbeachteten Beschluss des OLG Hamm vom 27.9.2011 einige Voraussetzungen ableiten“, schreibt er und führt aus, worauf im Einzelnen zu achten ist.

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, Ausgabe 233 Mai 2022