„npoR“: Wann haften Vorstandsmitglieder von Vereinen?

In der Juli-Ausabe von „npoR“ gehen der Rechtsprofessor Meinrad Dreher und dessen wissenschaftlicher Mitarbeiter Dennis Fritz der Frage nach, ob Vorstandsmitglieder von Vereinen haften und ob es sinnvoll ist, eine D&O-Versicherung für sie abzuschließen, also eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die Organisationen für ihre Organe und leitenden Angestellten abschließen können.

Demnach sind Innenhaftungsansprüche eines Vereins gegen seine Vorstandsmitglieder in verschiedenen Zusammenhängen begründet: „Solche Ansprüche bestehen zum Beispiel, wenn Vorstandsmitglieder pflichtwidrig verursacht haben, dass das zuständige Finanzamt zunächst das steuerrechtliche Gemeinnützigkeitsprivileg des Vereins aberkennt und sodann Steuernachzahlungen verlangt.“ Um zu entscheiden, ob ein Verein einen D&O-Versicherungsvertrag abschließen soll, seien zahlreiche Kriterien abzuwägen. Besonders bedeutsam seien die bestehenden Haftpflichtrisiken für die Vorstandsmitglieder eines Vereins.

RSW.BECK.DE/ZEITSCHRIFTEN/NPOR/NPOR

, Ausgabe 213 Juli 2020
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