npoR: Weiterhin Lücken bei Haftung von Stiftungsorganen

Mit dem neuen § 84a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat der Gesetzgeber die Haftung der Stiftungsorgane reformiert. Die Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen (npoR) 2/2022 hat einen Vortrag abgedruckt, den Dr. Philipp Scholz vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht bei der Bucerius Law School in Hamburg gehalten hat. Darin fragt er, was von der Reform zu erwarten ist und stellt fest, die neu gewonnene Rechtssicherheit halte sich in Grenzen.

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, Ausgabe 231 März 2022