npoR: Wohin mit dem „eSport“?

Virtuelle Wettkämpfe an der Konsole auszutragen, erfordert oft Geschicklichkeit, kann aber in punkto körperlicher Ertüchtigung nicht mit herkömmlichen Sportarten gleichgesetzt werden. Gibt es also „eSport“, und wenn ja, ist er gemeinnützig? Dr. Hendrik Pusch, Lehrbeauftragter an der Universität Leipzig und Anwalt des Landessportbundes Sachsen e.V., empfiehlt eine differenzierte Betrachtung der Computerspiel-Genres. Denn: „Die vom ESBFD proklamierte einheitliche Betrachtung des ‚eSports‘ würde im Ergebnis dazu führen, dass die der Förderung der Allgemeinheit entgegenstehenden Ego-Shooterspiele zumindest die elektronischen Sportsimulationen und gegebenenfalls auch teilweise nicht zu beanstandende Echtzeit-Strategiespiele infizieren würde, was zur Ablehnung der Gemeinnützigkeit für alle Genre führen würde.“ Sein Beitrag „Trennt ‚eSport‘ und Sport nur ein Vokal?“ ist in der Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen (Heft 2/2019) erschienen.

rsw.beck.de/zeitschriften/npor

Ausgabe 198 März 2019
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