Eine neue Rechtsform für Verantwortungseigentum sei ein „bedenkenswerter Impuls“, schreiben die Juristen Oskar von Homeyer und Marvin Reiff in einem ausführlichen Aufsatz zu dem Thema in Ausgabe 5/2020 der „npoR – Zeitschrift für das Recht der Non-Profit-Organisationen“. Beim Verantwortungseigentum bleibt die Kontrolle über das Unternehmen immer in den Händen von Menschen, die mit dem Unternehmen verbunden sind und die Werte des Unternehmens tragen. Es gibt keine automatische Vererbung und das Unternehmen kann nicht mehr als Spekulationsgut gehandelt werden. Außerdem ist das Unternehmensvermögen nicht persönliches Vermögen der Verantwortungseigentümer. Gewinne und Vermögen werden reinvestiert oder gemeinnützig gespendet.
Derzeit sind in Deutschland etwa 200 Unternehmen in Verantwortungseigentum, darunter Unternehmen wie ecosia.org, Bosch, Zeiss oder Alnatura. Laut „npoR“ treffe eine Umsetzung im geltenden Recht aber „auf gravierende systemische Schwierigkeiten“. Deshalb erscheine die Forderung nach einer neuen Rechtsform „letztlich plausibel“. Dabei werde nicht nur das Recht der Unternehmensverfassung, sondern in Ansätzen auch das Recht des Eigentums und damit des Kapitalismus überhaupt neu gedacht. „So deutlich und begründet der allgemeine Widerstand gegen systemische Alternativen zum Kapitalismus auch sein mag, so konsensfähig ist doch mittlerweile die These, selbiger brauche eine ‚Erneuerung’. Es gehört zu den Vorzügen des vorgestellten Konzeptes, dass es eine solche (Teil-)Erneuerung vollzieht, ohne die Privatautonomie zu beschränken – schließlich handelte es sich auch bei einer neuen Rechtsform bloß um eine zusätzliche Alternative im numerus clausus der Rechtsformen. Eines Tages könnte sie sich als Fundament der Lösung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen entpuppen.“