Eine Zusammenlegung von Stiftungen kann sinnvoll sein, wenn eine eigenständige Fördertätigkeit aufgrund geringer oder fehlender Erträge nicht mehr sinnvoll möglich ist. Matthias Baus führt in seinem Beitrag “Zusammenführungen von Stiftungen – auch aus wirtschaftlichen Motiven?” in der Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen (Heft 1/2010) die rechtlichen Voraussetzungen aus. Während das Bürgerliche Gesetzbuch die Zusammenführung nicht vorsieht, ist das Zusammengehen der Organe mehrerer Stiftungen zu einer neuen Stiftung den Landesstiftungsgesetzen zufolge in allen Bundesländern außer Bayern möglich. Die npoR ist im Internet veröffentlicht.
npoR: Zusammenführung von Stiftungen
, Ausgabe 100 April 2010