NRW: Auskunft künftig preiswerter

Die Behörden in Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen nicht nur ihren eigenen Aufwand zugrunde legen, wenn sie Gebühren für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangen. Sondern sie müssen auch die Interessen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Fragenden in Betracht ziehen und abwägen. So hat nach Angaben des gemeinnützigen Journalistenbüros Correctiv am 28. Oktober 2019 das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geurteilt, auf der Basis vorausgegangener höchstrichterlicher Entscheidungen. Im konkreten Fall hatten das Gesundheitsministerium und die Bezirksregierung Münster jeweils 500 Euro für eine Anfrage von Correctiv zur Aufsicht über gepanschte Krebsmedikamente einer Bottroper Apotheke verlangt.

correctiv.org/…

 

Ausgabe 206 November-Dezember 2019