NRW: Steuer-Entlastungen für Flutopfer

Die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen (NRW) hat den Katastrophenerlass mit insgesamt 30 sogenannten „steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen“ in Kraft gesetzt. Das bedeutet unter anderem: Von der Flut Betroffene können Sonderabschreibungen für den Wiederaufbau in Anspruch nehmen, Aufwendungen für Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung sowie die Beseitigung von Schäden an selbst genutztem Wohneigentum als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Steuern können gestundet und Vorauszahlungen herabgesetzt werden. Auch ist das Verfahren zum Absetzen von Spenden vereinfacht und es gibt verschiedene Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Wirtschaftsbetriebe.

www.finanzverwaltung.nrw.de/…

Ausgabe 224 Juli 2021
Stiftung Aktive Bürgerschaft
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.