Das Land Nordrhein-Westfalen und die GEMA haben einen Pauschalvertrag zur Entlastung gemeinnütziger Organisationen geschlossen. Er gilt ab dem 1. Juli 2026 für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Jede berechtigte Organisation kann bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr über den Vertrag abrechnen, wenn für diese keine Eintrittsgebühr erhoben wird und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Übernahme der Lizenzgebühren für die Musiknutzung stellt das Land bis einschließlich 2027 drei Millionen Euro bereit.
NRW übernimmt GEMA-Gebühren für Gemeinnützige
, Ausgabe 278 Juni 2026, Recht & Politik