Auszeichnung: Patenschaften für nachziehende Familienangehörige

Syrischen Flüchtlingen, die es nach Deutschland geschafft haben und ihre Familien nachholen wollen, legt die deutsche Bürokratie große Hürden in den Weg, doch in einigen Bundesländern ist der Nachzug noch möglich. Allerdings müssen die Geflüchteten dann Bürgen finden, die in Deutschland leben und für ihren Lebensunterhalt und die Miete garantieren. Weil das auch unter den Hilfsbereiten die meisten Menschen überfordert, haben engagierte Juristen, Geschäftsleute und Beamte im März 2015 den Verein Flüchtlingspaten Syrien e.V. gegründet, der Spenden sammelt, um gemeinsam das finanzielle Risiko der Patinnen und Paten zu tragen. Inzwischen hat er mehr als 4.500 Unterstützer, und er hat die Leser der tageszeitung (taz) begeistert: Sie gaben ihm mehrheitlich ihre Stimmen in der Abstimmung für die Auszeichnung “taz.panter preis” der taz. Ein zweiter Preis, über dessen Vergabe eine Jury entschied, ging an “aktion ./. arbeitsunrecht e.V.”, die sich gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen und Lohndrückerei in Deutschland einsetzt. Die Preise sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert. Sie wurden am 16. September 2017 in Berlin verliehen.

, Ausgabe 182 September 2017