Wenn sich eine gemeinnützige Organisation politisch betätigt, kann das ihren Status als steuerbegünstigte Körperschaft gefährden – muss es aber nicht. Der Rechtsanwalt André Spak bringt in seinem Beitrag “Politisch und (trotzdem) gemeinnützig?” in Stiftung&Sponsoring (Ausgabe 2 / 2015) Licht ins Dunkel: Politische Betätigung im Sinne des gemeinnützigen Zwecks schadet der Gemeinnützigkeit nicht. Verfolgt dagegen die politische Betätigung einen eigenen Zweck oder geht sie über die satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft hinaus, ist es vorbei mit der Gemeinnützigkeit.
Stiftung&Sponsoring: Politisches Engagement und Gemeinnützigkeit
, Ausgabe 155 April 2015