Rat entscheidet zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit

Der Rat der Europäischen Union hat Ende Februar den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen mit Änderungen angenommen. Der Entwurf kann nun mit dem Europäischen Parlament abgestimmt werden. Er aktualisiert die bereits existierende Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen aus 2014 und sieht vor, dass künftig Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und börsennotierte Unternehmen in der EU in standardisierten Verfahren ihre ökologischen und sozialen Aktivitäten sowie ihre Unternehmensführung offen legen müssen. Das ist eine Ausdehnung des Geltungsbereichs, konkretisiert die bisherigen Regelungen und vereinheitlicht die Vorschriften in Europa. In seinen Änderungen hat der Rat unter anderem für eine längere Anpassungszeit für die Unternehmen an die neuen Reglungen gesorgt. Die Gespräche mit dem Parlament sollen im Frühjahr beginnen.

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, Ausgabe 231 März 2022