Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 27.1.2009 können Unternehmen auch Spenden an ausländische gemeinnützige Organisationen in Deutschland steuerlich absetzen. Dafür sind allerdings strenge Voraussetzungen zu beachten, z.B. müssen die Organisationen das Ansehen Deutschlands im Ausland fördern. Rechtsanwalt Stefan Winheller fasst den aktuellen Rechtsstand in der Unternehmeredition von “Steuern und Recht 2009” zusammen. Im Oktober 2008 löste die Frage der Auslandsspenden nach einer Anhörung zum Jahressteuergesetz 2009 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine heftige Diskussion unter Zivilgesellschafts-Experten aus (Aktive Bürgerschaft aktuell, Ausgabe 83 10/2008).
Rechtliche Information: Unternehmensspenden ins Ausland
, Ausgabe 88 März 2009