Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Frankfurter Finanzverwaltung angewiesen, weiter um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac zu kämpfen. Die Finanzverwaltung solle im Rechtsstreit nun für eine Revision vor dem Bundesfinanzhof in München streiten, berichtete das Online-Magazin Legal Tribune Online am 19. Mai 2017 unter Berufung auf einen Sprecher des BMF. Zwei Tage vorher hatte das Hessische Finanzgericht die schriftliche Begründung (Aktenzeichen: 4 K 179/16) für das Urteil aus November 2016 veröffentlicht, in dem es der Klage von Attac gegen die 2014 erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit recht gab. Das Gericht hatte entschieden, dass die politischen Tätigkeiten des Vereins mit der Gemeinnützigkeit vereinbar seien (bürgerAktiv berichtete). Eine grundsätzliche Bedeutung des Streitfalles über den Einzelfall hinaus sah das Hessische Finanzgericht nicht und hatte daher keine Revision zugelassen. Dagegen wehren sich jetzt BMF und Frankfurter Finanzverwaltung mit der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (Aktenzeichen I B 51/17). Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig, Attac ist nicht gemeinnützig und kann weiterhin keine Spendenquittungen mehr ausstellen.
Bundesfinanzministerium: Rechtsstreit um Attac soll weitergehen
, Ausgabe 178 Mai 2017, Recht & Politik