Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) liegt vor. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat ihn am 11. März 2016 veröffentlicht. Danach müssen ab 2017 insbesondere große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern über ihre Aktivitäten in Umwelt- Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung berichten. Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz will das BMJV die entsprechende EU-Vorgabe bis zum 6. Dezember 2016 in nationales Recht umsetzen (bürgerAktiv berichtete).
Bundesjustizministerium: Referentenentwurf zur CSR-Berichtspflicht
, Ausgabe 165 März 2016, Recht & Politik