Gemeinnützigkeitsrechtsreform stockt – Experte sagt, wie es weitergehen kann

Das von Olaf Scholz (SPD) geführte Bundesfinanzministerium schiebt die lange angekündigte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts offenbar weiter auf die lange Bank. Sebastian Unger, einer der Sachverständigen des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ und Professor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum, empfiehlt, in einem ersten Schritt die weitgehend unstrittigen Bereiche des Gemeinnützigkeitsrechts zu reformieren. Diese Empfehlung gab Unger in der Sitzung des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ im Deutschen Bundestag am 29. Januar 2020.

Zu diesen unstrittigen Themen gehören laut Unger die Aufhebung des Prinzips der Unmittelbarkeit in der Abgabenordnung, um Kooperationen und Holdingstrukturen zu ermöglichen sowie eine Flexibilisierung der Sanktionsmöglichkeiten der Finanzbehörden, damit diese Vereinen und Stiftungen nicht bei jedem Verstoß gegen die Abgabenordnung nachträglich die Gemeinnützigkeit entziehen müssten. Beim aktuell strittigsten Bereich, bei der Frage, ob gemeinnützige Organisationen auch allgemeinpolitisch handeln dürfen, sei keine baldige Einigung zu erwarten, sagte Unger. Hier bestehe noch großer Diskussionsbedarf. Dies dürfe aber die notwendige Reform anderer Bereiche nicht aufhalten.

www.tagesspiegel.de/…

Ausgabe 208 Februar 2020, Recht & Politik