Reform des Gemeinnützigkeitssteuerrechts

Im Bundesministerium der Finanzen (BMF) gibt es offenbar Aktivitäten zur Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts. Darüber berichtete die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ am 3. Juni 2019: Im BMF werde an einem umfassenden Gesetzesentwurf gearbeitet, so die Allianz, der „überraschend großzügige Neuerungen zu Mittelverwendungen“ enthalte. Konkret nennt die Allianz: „Aufhebung der Pflicht zur zeitnahen Verwendung, leichtere Weitergabe an andere gemeinnützige Organisationen sowie erleichterte Kooperation und einfache Ausstiegsregeln aus der Gemeinnützigkeit.“
Das BMF erklärte am 24. Juni 2019 auf Nachfrage der Stiftung Aktive Bürgerschaft dazu, dass die Ergebnisse der Jahreskonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder im Mai 2019 (bürgeraktiv berichtete) und die Vorschläge zur Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts vom 72. Deutschen Juristentag (bürgeraktiv berichtete) „Handlungsbedarfe für Änderungen im Steuerrecht artikulieren“, die das BMF „entsprechend ihrer Erforderlichkeit einordnet und aufarbeitet“. Es existiere allerdings „noch kein Referentenentwurf für ein Reformvorhaben, der Grundlage einer Kabinettbefassung sein könnte“.

www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de
www.bundesfinanzministerium.de

Ausgabe 201 Juni 2019, Recht & Politik