Stiftungsrecht: Reform soll mehr Transparenz bringen

Stiftungen mit jährlichen Erträgen von mehr als 250.000 Euro sollen nach dem Willen der Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) künftig ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Außerdem sollen Stifter zu Lebzeiten den Satzungszweck ihrer Stiftung ändern können und bei der Rücklagenbildung soll es weitere Flexibilisierungen geben. Geplant ist auch, dass Stiftungen künftig Regelungen zur Vergütung von Stiftungsvorständen in ihre Satzungen aufnehmen. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich am 25. Juni 2014 im Rahmen der Justizministerkonferenz verständigt, das Stiftungsrecht bundeseinheitlich neu zu regeln. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun konkrete Regelungsvorschläge erarbeiten. Vor dem Treffen der Justizminister der Länder sprach Schiedek gegenüber dem Hamburger Abendblatt auch davon, dass eigentlich nicht überlebensfähige Stiftungen besser mit anderen Stiftungen fusionieren können sollen. Dies ist bislang nur ausnahmsweise möglich.

, Ausgabe 146 Juni 2014, Recht & Politik
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