Städte und Gemeinden, Landesbehörden und Bundesministerien sollen künftig über ein bundesweites Wettbewerbsregister prüfen können, ob Unternehmen, die sich bei ihnen um öffentliche Aufträge bewerben, gravierende Rechtsverstöße begangen haben. Unternehmen, die beispielsweise wegen Bestechung, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Verstößen gegen das Mindestlohngesetz verurteilt oder mit einem Bußgeld belegt wurden, sollen so einfacher von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden können. Dies sieht der Referentenentwurf zur Einrichtung eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vor. Die neue zentrale Datenbank soll beim Bundeskartellamt geführt werden und betroffene Unternehmen bundesweit erfassen.
Bundeswirtschaftsministerium: Register für öffentliche Auftraggeber
, Ausgabe 177 April 2017, Recht & Politik