Sechs parteinahe Stiftungen stehen in der Kritik, ihre Mitarbeiter deutlich über Tarif bezahlt und damit Steuergelder verschwendet zu haben. Das geht aus einem Bericht des Bundesrechnungshofes hervor, den „Report Mainz“ online am 27. April 2021 zitiert. Konkret geht es um die Konrad-Adenauer-, die Friedrich-Ebert-, die Rosa-Luxemburg-, die Heinrich-Böll-, die Hanns-Seidel-Stiftung und die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.
Der Bundesrechnungshof habe demnach von 2015 bis 2019 die Bezahlung des Stiftungspersonals geprüft und „erhebliche Verstöße“ gegen das Besserstellungsverbot festgestellt. Dieses untersagt den Stiftungen, ihren Mitarbeitern mehr Geld zu zahlen als Bundesbedienstete in vergleichbaren Positionen bekommen. Anders als zum Beispiel bei den Parteien gibt es für die Stiftungen aber kein Gesetz, das die Finanzierung regelt. Die Stiftungen selbst wiesen die Kritik zurück. Sie würden sich an die Vorgaben des Besserstellungsverbots und des Bundesinnenministeriums halten, das für die Zuwendungen verantwortlich ist, heißt es.
„Report Mainz“: Rechnungshof kritisiert Personalausgaben parteinaher Stiftungen
, Ausgabe 222 Mai 2021