Rheinland-Pfalz: GEMA-Gebühren werden nicht übernommen

Der Landtag in Rheinland-Pfalz hat einen Antrag der oppositionellen CDU-Fraktion abgelehnt, dass das Land bei ehrenamtlich organisierten, nicht kommerziellen Veranstaltungen die Gebühren übernimmt, die für das Abspielen von Musik anfallen und an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gezahlt werden müssen. Der Antrag orientierte sich an der bayerischen Regelung (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 241 Februar 2023). Der Vorschlag der CDU-Fraktion für Rheinland-Pfalz laufe auf nur 29 Euro Entlastung pro Veranstaltung hinaus und das sei zu wenig, hielten die Vertreter der Ampelkoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP dagegen. Die Regierungsfraktionen lehnten den Antrag ab.

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, Ausgabe 249 Oktober 2023