Richtlinien der Gesamtverteidigung aktualisiert – auch Aufgaben für die Zivilgesellschaft

Das Bundeskabinett hat die 35 Jahre alten Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) überarbeitet und die Neufassung am 5. Juni 2024 beschlossen. Dabei geht es auch um Zivilgesellschaft: Zur Inneren Sicherheit heißt es in den Richtlinien, sollen der Bund, die Länder, die Kommunen, die Wirtschaft, zivilgesellschaftliche Organisationen – aber auch jede und jeder Einzelne – beitragen. Es werden Maßnahmen und Strukturen beschrieben, um die Unabhängigkeit und Souveränität Deutschlands in Krisen- und Konfliktzeiten zu sichern. So werden das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst auch Aufgaben zur Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr übernehmen. Die Kultureinrichtungen in Deutschland sollen Notfallverbünde bilden und in der Lage sein, Maßnahmen zur Rettung von Kulturgütern durchzuführen.

Zur Presseinformation
Zu den Richtlinien

, Ausgabe 256 Juni 2024, Recht & Politik