Saarland: Ehrenamtliche Katastrophenhelfer können ohne Lohnverlust freigestellt werden

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in privaten Hilfsorganisationen können im Saarland künftig freigestellt werden, erhalten also ihren Lohn weiter, wenn sie in einem Katastrophenfall Hilfseinsätze leisten. Das hat das saarländische Kabinett am 12. September 2023 beschlossen. Die Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz löst das Problem, dass bislang die betreffenden Helfenden von Organisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) oder dem Arbeitersamariterbund einen Lohnverlust in Kauf nehmen mussten, wenn sie beispielsweise in der Pandemie tätig wurden. Künftig kann die jeweils zuständige Behörde im Falle einer außergewöhnlichen Lage einen Einsatz anordnen. Sie übernimmt dann auch die Kosten.

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, Ausgabe 248 September 2023