Saarland: Gemeinnützige können GEMA-Gebühren erstattet bekommen

Das Saarland will ab 2026 gemeinnützigen Vereinen und Organisationen die GEMA-Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr erstatten. Das gab Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Mitte Januar 2026 bekannt. Es gibt allerdings zahlreiche Einschränkungen und Ausnahmen. So darf die Veranstaltungsfläche 500 Quadratmeter nicht überschreiten, die Veranstaltung keinen Eintritt kosten und die Musik nicht im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen (Konzerte, Festivals). Außerdem sind unter anderem Online- und Streamingveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Veranstaltungen im öffentlichen Raum (beispielsweise Fastnachtsumzüge), Weihnachtsmärkte und ähnliches ausgenommen. Die Landesregierung will auch Mittel bereitstellen, um Verbänden die Kostenübernahme mit eigenen GEMA-Verträgen zu ermöglichen. Die GEMA ist die Verwertungsgesellschaft, die die Urheberrechte der Musiker geltend macht.

Information der Landesregierung
Berichterstattung des Saarländischen Rundfunks

, Ausgabe 273 Januar 2026, Recht & Politik