Sachverständige diskutierten Änderung des Lobbyregistergesetzes

Mehrere Sachverständige haben bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag am 19. September 2023 zur Änderung des Lobbyregistergesetzes (Drucksache 20/7346) gefordert, dass Kirchen sowie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auch unter das Lobbyregistergesetz fallen müssen. Kritik gab es zudem an den gestiegenen Dokumentationspflichten und dem bürokratischen Aufwand, der durch das Lobbyregistergesetz entstanden sei.
Für Vereine, Verbände und Stiftungen, die unter den Anwendungsbereich des Lobbyregistergesetzes fallen, sollen künftig nicht nur Spendeneinnahmen, sondern auch Sponsoringeinnahmen ab einer gewissen Höhe im Lobbyregistereintrag angegeben werden müssen. Dafür sollen andererseits nicht mehr alle Spenden über 20.000 Euro im Kalenderjahr mit namentlicher Nennung des Gebers veröffentlicht werden, sondern die Spender nur noch genannt werden müssen, wenn eine Spende höher als 10.000 Euro ist und mehr als 10 Prozent der Gesamtsumme der Spendeneinnahmen im Jahr ausmacht (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 245 Juni 2023).

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW38-PA-GESCHAEFTSORDNUNG-LOBBYREGISTER-964844

, Ausgabe 248 September 2023, Recht & Politik