Sachverständige fordern Nachbesserungen beim Stiftungsrecht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ist bei der öffentlichen Anhörung am 5. Mai 2021 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages von den Sachverständigen kritisiert worden. Er sei stellenweise zu sehr von der Sichtweise der Aufsichtsbehörden geprägt und lasse dem individuellen Stifterwillen zu wenig Raum, bemängelte der Bundesverband Deutscher Stiftungen. Auch fehle ein Klagerecht von Organen zum Schutz der Stiftung. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft forderte, dass in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen auch die Gewinne aus Vermögensumschichtungen für die Zweckerfüllung verwendet werden dürfen. Dies sei bisher oft unklar geregelt gewesen. Die Klarstellung im Gesetzentwurf sei aber eine Klarstellung zuungunsten der Stiftungen. Die Stiftung Aktive Bürgerschaft sprach sich dafür aus, die Zulegung von Stiftungen bürokratieärmer und eigenverantwortlicher zu regeln. Dafür solle auf das Vorliegen wesentlicher Änderungen der Umstände verzichtet werden. Die Aufsichtsbehörden sollten die Entscheidung von Stiftungsgremien für eine Fusion grundsätzlich genehmigen und nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern dürfen. Rainer Hüttemann von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bedauerte, dass der vorliegende Gesetzentwurf manche Erwartung an ein modernes und zukunftsgerichtetes Stiftungsrecht nicht erfüllen könne. Leider würden auch wichtige Themen wie die Verzahnung von Stiftungs- und Vereinsrecht ausgeklammert. Immerhin, so Hüttemann, werde der föderale Stiftungsprovinzialismus beendet.

Das neue Stiftungsrecht soll das Nebeneinander der uneinheitlichen Regelungen von Bundesrecht und Landesrecht beenden und zu mehr Rechtssicherheit führen (bürgerAktiv berichtete).

www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/…
www.bundestag.de/…

, Ausgabe 222 Mai 2021, Recht & Politik